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Sektoraler Heilpraktiker - Heilpraktiker Physiotherapie

Ihr direkter Weg zum Physiotherapeuten - ohne ärztliche Diagnose!

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker (Physiotherapie) oder "Heilpraktiker beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie" ist eine Zusatzqualifikation, die staatlich anerkannte Physiotherapeuten erwerben können.

Erst im September 2009 wurde ein entsprechender Erlass vom Bundesverwaltungsgerichtshof Leipzig erstellt. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist es nun dem Physiotherapeuten möglich, einen Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Björn Voss führt diese Erlaubnis.

Welche Vorteile bietet der Heilpraktiker (Physiotherapie) Ihnen als Patient?

 

Für Sie als Patient oder Ihr Kind bietet sich nun die Möglichkeit, direkt den Weg zu Ihrem Physiotherapeuten des Vertrauens zu gehen. Normalerweise sind Physiotherapeuten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung (Verordnung) therapieren. Dies macht den vorherigen Weg zur und in die Wartezeiten in der ärztlichen Praxis für den Patienten unumgänglich.

 

Der sektorale Heilpraktiker hingegen hat nun die Erlaubnis eigenverantwortlich zu diagnostizieren (eingeschränkt bezogen auf den Bereich der Physiotherapie) und eine entsprechende Behandlung zu leisten. Eine individuelle und auf Ihre Symptomatik bezogene Therapie wird somit ohne großen Zeitverzug möglich. Die Therapieform, die Anzahl pro Woche und die Gesamtmenge richten sich nach dem Untersuchungsergebnis.

 

Sie können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung!

 

 

Kostenübernahme durch Heilpraktikerversicherung möglich | 

 

Wer bezahlt die Behandlung?

 

Leider bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin nur nach vorheriger Verordnung durch den behandelnden Arzt. Für Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung oder Privatpatienten bietet sich ein weiterer großer Vorteil. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker "GebüH") können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht und eine Rückerstattung beantragt werden, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Manche Versicherer bieten sogar einen 100 %-igen Versicherungsschutz für den Bereich "Heilmittel" an.

Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten und Kosten für die Patienten einzusparen erhält der Patient, der keine Heilpraktikerversicherung hat, lediglich eine Quittung über die gezahlten Leistungen. Diese kann er dann versuchen über den Lohnsteuerjahresausgleich geltend zu machen.

 

Sie sind nicht privat versichert, möchten aber gerne die Vorzüge genießen?

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.

 

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse!

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